Rufnummer zu kurz - Nummernwechsel wider willen
In der letzten Zeit bekommen einige Nutzer verschiedener
Provider unangenehme Post: Aufgrund von Fehlern bei der Nummernzuteilung erhalten sie nun eine neue Telefonnummer - denn ihre
bisherige Rufnummer ist zu kurz.
Die Länge von Ortsrufnummern ist in Deutschland reguliert. Seit
Ende der
90er Jahre hatte die Bundesnetzagentur (ehemals: Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post) den Telefongesellschaften vorgeschrieben,
in der Regel nur zehnstellige - für TK-Anlagen mit eigenen
Nummernblöcken
mittlerweile sogar elfstellige - Rufnummern neu zu vergeben.
Hierbei wird die Ortsvorwahl mit dazugezählt (ohne jedoch die
führende Null).
Das bedeutete also z.B., das in Berlin (Vorwahl 030) Telefonnummern
mit acht
Stellen nach der Vorwahl (also (0)30 - xx xx xx xx) zu vergeben
waren, in
Stuttgart (Vorwahl 0711) solche mit sieben Stellen nach der Vorwahl
(also (0711) - x xx xx xx), etc.
In quasi jedem Ortsnetz gibt es zudem noch Zuteilungen von früher,
als in
vielen Ortsnetzen kürzere Nummern zugeteilt wurden (also z.B.
in Berlin
solche mit nur sechs Stellen nach der Vorwahl). Diese Altbestände
aus Zeiten vor der Liberalisierung des deutschen Festnetz-Marktes
bleiben
in aller Regel unangetastet und werden nicht nachträglich geändert.
Die betreffenden alten Rufnummern blockieren dadurch aber entsprechend
viele Kapazitäten (aus einer zehnstelligen Rufnummer könnte
man ja z.B.
zehn elfstellige Telefonnummern bilden).
Durch diese "Altlasten" und das Hinzukommen vieler neuer Anbieter,
die
oftmals auch eigene Nummernblöcke benötigen, standen bzw.
stehen in vielen
Ortsnetzen nur noch relativ wenige freie Nummernbereiche zur Verfügung.
Um auch langfristig ausreichende Nummernkapazitäten sicherzustellen,
hat die Bundesnetzagentur in den vergangenen Jahren für viele
Ortsnetze
angeordnet, daß hier nicht mehr zehnstellige, sondern elfstellige
Rufnummern
zugeteilt werden sollen (gerechnet inkl. Vorwahl ohne deren führende
Null - wie
schon oben erläutert).
Diese sogenannten "Elfstelligkeit" wurde dabei schrittweise für
immer mehr
Ortsnetze angeordnet.
Um das ständige Überprüfen des Nummernbedarfs und
das regelmäßige
Anordnen der Elfstelligkeit für immer mehr weitere Ortsnetze
zu ersparen,
hat die Bundesnetzagentur nach einem Anhörungsverfahren nun
mittlerweile
sogar beschlossen, daß ab 2011 neue Rufnummern generell nur
noch
elfstellig zugeteilt werden sollen.
Durch das schrittweise Umstellen von immer mehr Ortsnetzen ist in
der
Zwischenzeit auch ein Problem entstanden: Offenbar haben nicht alle
Telefongesellschaften und Netzbetreiber immer jede neu angeordnete
Elfstelligkeit rechtzeitig bei ihren Vergabeprozessen berücksichtigt.
Das bedeutet: In einigen Fällen haben Nutzer von ihren Anbietern
weiterhin
zehnstellige Telefonnummern bekommen, obwohl das betreffende Ortsnetz
bereits
auf Elfstelligkeit umgestellt war. Die hier zugeteilten Nummern
sind damit
also zu kurz.
Diese fehlerhaften Zuteilungen müssen nun von den jeweiligen
Netzbetreibern
geändert werden - aus diesem Grund bekommen die betroffenen
Kunden nun
neue Rufnummern, die die korrekte Anzahl von Stellen aufweisen -
also in
der Regel eine Stelle länger sind.
Bekannt sind bislang Fälle von o2, Sipgate und Vodafone. Es
ist durchaus
möglich, daß in der nächsten Zeit auch bei anderen
Anbietern entsprechende
Erfahrungsberichte auftauchen.
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